Wenn sie über Kirchenaustritt nachdenken
Es gibt viele mögliche Gründe für den Kirchenaustritt: Vielleicht kennen Sie unsere Pfarrei und unsere Kirche nicht gut genug oder aber Sie beurteilen vieles anders. Vielleicht sind es finanzielle Gründe, die Sie zum Austritt bewegen.
In jedem Fall gilt: Wir bedauern es außerordentlich, wenn Sie sich zum Kirchenaustritt entscheiden. Wir versichern Ihnen, dass Sie weiterhin bei uns herzlich willkommen sind.
Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten möchten, freut uns das sehr: Nehmen Sie bitte dafür mit dem Pastoralteam Kontakt auf.
Wenn Sie über einen Kirchenaustritt nachdenken oder diesen Schritt schon vollzogen haben, kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch: Schreiben Sie uns Ihre Gründe, rufen Sie uns an oder treffen Sie sich mit (einem) unserer Seelsorger/in.
Wir in der Pfarrei Heiliger Laurentius Herxheim bemühen uns um eine Kirche, die den Menschen zugewandt ist und gerade auch für die da ist, die ihr fernstehen. Wir bitten Sie, uns Rückmeldung zu geben, was wir verbessern können — an unserem Umgang mit den Menschen, aber auch an unseren Gottesdiensten, an unseren Feiern zu Taufe, Erstkommunion, Trauung oder bei Bestattungen. Anregungen und Kritik sind für uns wichtig, denn nur so können wir zusammen eine Kirche werden, die Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen teilt. Wir sind an Ihrer Meinung interessiert und freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
Folgende Konsequenzen hat ein Austritt aus der Kirche für Sie:
· Sie dürfen die Sakramente der Eucharistie, der Firmung, der Buße und der Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht mehr empfangen.
· Sie verlieren das aktive und passive Wahlrecht in der katholischen Kirche. Sie können nicht Mitglied in kirchlichen Gremien und Räten sein. Sie können keine kirchlichen Ämter bekleiden und Funktionen wahrnehmen. Sie dürfen z.B. nicht Tauf- und Firmpate werden.
· Wenn Sie katholisch heiraten möchten, sind dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig und das Versprechen, den Glauben zu bewahren und an die Kinder weiterzugeben.
· Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben.