Sie dürfen die Sakramente der Eucharistie, der Firmung, der Buße und der Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht mehr empfangen.
Sie verlieren das aktive und passive Wahlrecht in der katholischen Kirche; Sie können nicht Mitglied in kirchlichen Gremien und Räten sein; Sie können keine kirchlichen Ämter bekleiden und Funktionen wahrnehmen. Sie dürfen z.B. nicht Tauf- und Firmpate werden.
Wenn Sie katholisch heiraten möchten, sind dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig und Versprechen, den Glauben zu bewahren und an die Kinder weiterzugeben.
Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben.